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Prozessbeobachtung

Der tragische Vorfall

12. Januar 2024: Prozessbeginn
Nach einem Polizeieinsatz am 2. Mai 2022 auf dem Mannheimer Marktplatz war auf tragische Weise ein 47-jähriger Mann gestorben. Seit dem 12. Januar 2024 werden zwei Polizisten im Alter von 27 und 26 Jahren vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Mannheim angeklagt. Insgesamt acht Verhandlungstage sind angesetzt. Am fünften Prozesstag kam es zu einer entscheidenden Wende, welche die beiden Polizisten entlastete. Der Staatsanwalt sieht den damaligen Polizeieinsatz nicht als ursächlich für den Tod des Mannes.

2. Verhandlung

17.01.2024: Beim heutigen Prozess, bei dem zwei Polizisten angeklagt sind, weil ein Mann am 2. Mai 2022 im Krankenhaus nach einem Polizeieinsatz verstorben ist, sagten viele Augenzeugen aus.

 

Darunter auch der behandelnde Arzt des Verstorbenen, der damals die Polizei um Hilfe bat, weil sein Patient das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) verlassen hatte.

 

Er sollte wegen Eigengefährdung stationär im gesicherten Bereich eingewiesen werden.

 

Der Patient wehrte sich mit Händen und Füßen gegen die Polizisten, so viele Aussagen der Augenzeugen. Einem Polizisten soll er auch mit einem Faustschlag ins Gesicht geschlagen haben, als versucht wurde den Mann am Arm festzuhalten.

 

Auf die Frage, warum er seinem Patienten nicht geholfen hat als erkennbar war, dass dieser kollabierte, gab der Arzt folgendes an.

 

Er habe ein ungutes Gefühl gehabt, weil die Schaulustigen ihren Unmut gegen den Einsatz der Polizei mit Beschimpfungen und Beleidigungen zum Ausdruck brachten. Er wollte sich nicht in Gefahr begeben, weil er befürchtete, dass die teils aufgebrachte Menge sich gegen ihn stellen könnte.

 

Der Arzt soll sogar von einem der beiden Polizisten aufgefordert worden sein, hier zu helfen. Dies habe der Arzt, nach eigener Aussage, nicht wahrgenommen. Er hätte dann selbst die Vitalwerte des Mannes überprüft.

 

Als er dann keinen Puls feststellte, begann er sofort mit der Reanimation.

 

Dieses zögerliche Verhalten sowie ein zuvor getätigtes, mehrminütiges Telefonat, das der Arzt mit seinem Oberarzt führte, ohne sich zuerst um seinen Patienten zu kümmern, brachte ihm selbst ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ein. Dieses wurde zwischenzeitlich, durch eine Zahlung von 8000 Euro, eingestellt.

 

Trotzdem führte das damalige Verhalten des Arztes bei der heutigen Verhandlung dazu, dass gerade die Verteidigung viele Fragen hatte.

 

Sein Patient musste einge Medikamente nehmen und stand auch am Tag des tragischen Vorfalls unter Medikamenteneinfluss. Aggressiv, wie an besagten Tag, wäre sein Patient zuvor nie gewesen. Das habe den Arzt selbst überrascht.

 

3. Verhandlung

24. Januar 2024:
Die Rechtsmedizinerin der Anklage vergleicht den tragischen Tod eines Mannes am 2. Mai 2022, während eines Polizeieinsatzes in Mannheim, mit dem von George Floyd (USA).

In ihrem Gutachten starb der psychisch kranke 47-Jährige an einer „lage- und fixationsbedingten Atembehinderung“ mit darauffolgender Stoffwechselentgleisung in Kombination mit einem Ersticken durch eine Blutung in den oberen Atemwegen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist jedoch fassungslos über die Aussage, welche die Gerichtsmedizinerin der Anklage im Laufe der Vorstellung des Gutachtens trifft.

Sie verglich diese Erstickung des Mannes aus Mannheim mit dem Tod von George Floyd. Dieser starb am 25. Mai 2020 in den USA, weil ein Polizist damals fast 9 Minuten lang auf seinem Hals kniete und er dadurch nicht atmen konnte und erstickte.

„Ein unglaublicher Vergleich, der in keiner Weise dem tragischen Vorfall am 2. Mai 2022 ähnlich ist! Es steht einer Gerichtsmedizinerin nicht zu, ihre subjektive Mutmaßung bei einem Gutachten anzubringen!“, sagte der Mannheimer GdP-Vorsitzender Thomas Mohr, der die Verhandlungen als Prozessbeobachter begleitet.

Die Verteidigung der angeklagten Polizisten reagierte nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung prompt und stellte einen Antrag wegen Befangenheit gegen die Gerichtsmedizinerin. Dieser Vergleich diskreditiert die beiden Polizisten, die eben nicht minutenlang auf dem Hals des Verstorbenen knieten und dadurch eine Erstickung herbeigeführt haben.

Heute wurden auch die zwei Rechtsmediziner der Verteidigung gehört. Sie legten in einer anschaulichen Präsentation ihr Gutachten vor.

Der 47-Jährige starb durch einen Herzstillstand nach einem Kreislaufversagen.

Der Mann war bereits am Einsatzort klinisch tot, daher begann man mit der Reanimation.

Diese beiden Gutachten könnten die angeklagten Polizisten entlasten, da die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung der Anklage in Bezug auf die Todesursache nicht eindeutig sind.

4. Verhandlung

5. Februar 2024:
Erneut geriet die Heidelberger Rechtsmedizinerin unter Beschuss, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Gutachten erstellte. Dabei verwendete sie eine Begrifflichkeit „polizeilicher Übergriff“, die den beiden Polizisten bereits eine ungesetzliche Gewalttätigkeit unterstellt. Ihren unfassbaren Vergleich mit dem Erstickungstod von George Floyd zum aktuellen Fall kritisierte die GdP, wie auch die Verteidigung und brachte ihr den Verdacht der Befangenheit ein.

 

Weiterhin soll sie bei der Obduktion den Ermittlern der Polizei gesagt haben, welche Fotos die Beamten fertigen sollen. Das bestätigte sie bereits bei ihrer Befragung gegenüber der Verteidigung selbst als Obduktionsfotos auftauchten, die nicht in den Akten der Verteidigung waren. Nach der Feststellung von Blut in den oberen Atemwegen des Verstorbenen bei der Obduktion, soll sie bereits die Ermittlungsbeamten darauf hingewiesen haben, bei den Zeugenvernehmungen speziell die Zeugen zu fragen, wann und wo Blut des Verstorbenen gesehen wurde.

 

„Das ist für mich ein weiterer Beweis dafür, dass die Rechtsmedizinerin erheblichen Einfluss auf die Ermittlungen genommen haben könnte, was ihr nicht zusteht“, so der Mannheimer GdP-Vorsitzende Thomas Mohr.

 

Vorwurf wegen „Fehde“?

 

Die Rechtsmedizinerin der Verteidigung habe mit ihrem Gutachten die Rechtsmedizinerin der Anklage wiederlegen wollen, weil hier noch eine „persönliche Fehde“ zwischen den beiden wäre. Die Rechtsmedizinerin der Verteidigung sei wegen ihrer Kritik zum Amtsantritt der Rechtsmedizinerin der Anklage zwei Jahre lang zwangsversetzt worden. Daher wurde vom Anwalt der Nebenklägerin der Antrag auf Befangenheit gestellt und zwar gegen die Rechtsmedizinerin sowie gegen den zweiten Gutachter der Verteidigung wegen Kompetenzüberschreitung.

 

Ein Zeuge bestätigte die Aussage eines der Polizisten, dass der Arzt erst nach dessen Aufforderung zum Helfen an den Patienten herantrat und mit der Reanimation begann. Nach einer Weile wurde er von einem der Polizisten abgelöst. Bei seiner Vernehmung gab der Arzt an selbst die Initiative ergriffen zu haben. Ein Verfahren gegen ihn wurde nach Zahlung von 8000€ eingestellt!

 

5. Verhandlung

9. Februar 2024:
Polizisten tragen keine Mitschuld am Tod von Ante P.

Am fünften Verhandlungstag ist Staatsanwalt Michael Hager von seiner Anklage "Verdacht der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge" abgerückt. Diesen Vorwurf hatte er den angeklagten Polizisten zu Beginn des Prozesses noch gemacht, die am 2. Mai 2022 am Mannheimer Marktplatz den Tod eines psychisch kranken Mannes verursacht haben sollen. Nun fordert der Staatsanwalt für einen der angeklagten Polizisten sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und für den anderen angeklagten Polizisten sogar einen Freispruch.

Gerade weil auch der plötzliche Herztod, verursacht durch das vorerkrankte Herz des Mannes, eine mögliche und naheliegende Todesursache gewesen sein könnte. Damit folgte der Staatsanwalt dem Gegengutachter und Rechtsmediziner Prof. Peter Betz.
Der hatte den Herztod auch in Betracht gezogen. 
Eine Kritik konnte man in Richtung der beauftragten Gutachterin der Rechtsmedizin Heidelberg heraushören. 
Diese hatte ein Herzversagen als mögliche Todesursache nicht in Betracht gezogen.
Der Staatsanwalt sah dennoch den Einsatz von Pfefferspray und die Faustschläge des einen Polizisten nicht als gerechtfertigt an, da aus seiner Sicht der Verstorbene keinen Widerstand leistete. 
Er befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation und war nicht bei Sinnen. Als Beispiel dazu nannte er, dass der Verstorbene während des Einsatzes seinen behandelnden Arzt nicht erkannte. Dieser hatte die Polizisten um Hilfe gebeten, weil er seinen Patienten in eine geschlossene Station des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) einweisen wollte.
Bei den nächsten Verhandlungen (ab dem 22. Februar 2024) werden unter anderem die Plädoyers der Verteidigung erwartet. 

Mit einem Urteil ist am 1. März 2024 zu rechnen.

6. Verhandlung

22. Februar 2024:
Anwalt der Nebenklage diskreditiert angeklagte Polizisten

Heute wurde die Verhandlung mit den Plädoyers der Nebenklage und Verteidigung fortgesetzt. Dass es die Aufgabe eines Anwalts ist, die Interessen seiner Mandantschaft vor Gericht zu vertreten, liegt in der Natur der Sache. Auch die emotionale Erklärung der Mutter von Ante P. brachte den Schmerz und die Trauer über den Verlust zum Ausdruck. Trotzdem sollte man die neuen Erkenntnisse der Beweisaufnahme nicht ignorieren. Gerade diese haben den Staatsanwalt veranlasst, von seiner ursprünglichen Anklage, Körperverletzung im Amt mit Todesfolge gegen einen der Polizisten, abzuweichen.

Dass bei der heutigen Sitzung der Anwalt Engin Sanli, der die Schwester des verstorbenen Ante P. in der Nebenklage vertritt, die angeklagten Polizisten diskreditiert, schießt weit über das Ziel einer objektiven und sachorientierten Interessenvertretung vor Gericht hinaus.

Im Hinblick darauf, dass Sanli immer noch die Polizisten mit Freiheitsstrafen verurteilt haben will, sagte er im Zusammenhang des Todes von Ante P.: „[…] der (Polizist) hat es nicht verdient, die Uniform der Polizei des Landes Baden-Württemberg zu tragen! […]“ und weiter: „[…] der (Polizist) muss auch aus dem Dienst entfernt werden! […]“

„Eine solche Aussage zu treffen, in Kenntnis der entlastenden Beweise, lässt den Verdacht zu, dass Herr Sanli kein echtes Interesse an einer gerichtlichen Klärung des tragischen Ereignisses hat“, so der Mannheimer GdP-Vorsitzende und Prozessbeobachter Thomas Mohr.

Bereits mit seinem Befangenheitsantrag in Richtung der Gutachterin der Verteidigung, die nur wegen einer „persönlichen Fehde“ das Gutachten der Heidelberger Gerichtsmedizinerin in Frage stellte, sorgte er für Verwunderung.

Die Verteidigung der beiden Polizisten forderte heute einen Freispruch, weil sie den Tod des Ante P. mit ihren Maßnahmen nicht herbeigeführt haben. Das Urteil wird am 1. März 2024 erwartet.

7. Verhandlung

22. Februar 2024:
Geldstrafe und ein Freispruch für Polizisten

Die GdP ist erleichtert! Ein Freispruch und einmal eine Geldstrafe von 6000 € wegen Körperverletzung im Amt für die Polizisten. Dieses Urteil sprach die Strafkammer am Landgericht Mannheim.

Ante P., der am 2. Mai 2022 während eines Polizeieinsatzes wohl durch Vorerkrankungen am Herzen gestorben sei und nicht durch die Maßnahmen der Polizisten.

Bereits Staatsanwalt Michael Hager folgte dieser Argumentation bei seinem Plädoyer und machte dadurch eine Kehrtwende. Wenn solche Zweifel bestehen, dann müsste das für die Angeklagten sprechen. Dem haben sich nun auch die Richter angeschlossen und begründeten dies auch bei der Verkündung des Urteils. 
Der Pfeffersprayeinsatz war Notwehr und gerechtfertigt, aber die Schläge nicht.

Für die Gewerkschaft der Polizei gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Daher unterstützt sie auch ihre angeklagten Mitglieder finanziell und mit juristischem Beistand.

„Ich bin froh, dass durch unseren GdP Rechtsschutz die Verteidigung mit zwei weiteren Gutachten die Anklagevorwürfe gegen die Polizisten entkräften konnte und es dann zu diesem Urteil kam.“

Durch dieses Urteil werden auch die Suspendierungen gegenstandslos. Der Mannheimer Polizeipräsident hatte beide Polizisten bereits nach 3 Tagen nach dem Vorfall vom Dienst suspendiert, weil eine Suspendierung kann nur erfolgen, wenn das Ziel die Entlassung ist. 
Diese Vorverurteilung hat die GdP bereits damals scharf kritisiert.
Es wird nicht zur Entlassung der beiden Polizisten kommen.